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Teilnahmebedingungen für gewerbliche Anbieter

Stand 29.10.2026 · Fassung 2026-10-29-v5-anbieterbedingungen

1. Vertragspartner und Angebot

Vertragspartner für die Netzwerkteilnahme ist Michel Becker unter HomeStrong-Dienstleistungen, Hammerstr. 171, 59425 Unna, Deutschland; app@homestrong-ems.de. Das Netzwerk vermittelt die Anbahnung freigegebener Dienstleistungen, persönlicher Einzelstunden, Warenangebote, Vermietung sowie Liefer- und Abholangebote zwischen selbstständig geschäftlich tätigen Anbietern und Interessenten. Keine separate App-Kopie je Anbieter und kein Franchisevertrag.

2. Aufnahme und Voraussetzungen

Teilnehmen können gewerblich oder freiberuflich tätige Anbieter mit wahrheitsgemäßen Geschäfts-, Kontakt- und Leistungsangaben. Sie müssen zur Ausübung ihrer Tätigkeit, zur Nutzung eingestellter Inhalte und zur Vertretung ihres Betriebs berechtigt sein. Erforderliche berufliche Erlaubnisse, Qualifikationen und Versicherungen bleiben Sache des Anbieters. Die Freigabe erfolgt erst nach dokumentierter Prüfung der angeforderten Unterlagen und persönlicher Einrichtung des eigenen Zugangs. Ein eingegebener Register-/Steuerhinweis allein ist kein Qualifikationsnachweis. Der Anbieter muss wesentliche Änderungen unverzüglich melden. Die Freigabe ist keine Garantie jedes späteren Leistungserfolgs und ersetzt keine behördliche Erlaubnis.

3. Zulässige Leistungen und Hausbesuchsteams

Zulässig sind die tatsächlich geprüften und freigegebenen Dienstleistungen, persönlich vereinbarten Einzelstunden, Warenangebote, Geräte- und Maschinenvermietung sowie Liefer- und Abholangebote. Einzelne Veranstaltungen können nach gesonderter Prüfung mit ihrem konkreten Umfang beschrieben werden. Externe EMS-/Personal-Training-Angebote, reguläre offene Klassen sowie ein allgemeines Praxis-/Therapiezentrumsverwaltungssystem sind weiterhin nicht Bestandteil dieser Teilnahme. Betriebe dürfen geeignete eigene Mitarbeitende einsetzen. Verantwortlicher Vertragspartner bleibt der genannte Betrieb; eine zugeordnete ausführende Person muss berechtigt und qualifiziert sein. Zusätzliche Mitarbeitende begründen keine eigenen Verwaltungsrechte und keine automatisch vervielfachte Buchungskapazität. Die Aufnahme ersetzt keine erforderlichen gewerbe-, berufs- oder produktrechtlichen Voraussetzungen.

4. Selbstständigkeit und Kundenvertrag

Der Anbieter handelt in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Der Vertrag über seine Dienstleistung wird zwischen ihm und dem Kunden geschlossen. HomeStrong-Dienstleistungen stellt die technische Anbahnung, Kommunikation und dokumentierte Vorgangsbearbeitung bereit und wird dadurch nicht selbst Leistungserbringer fremder Angebote. Eigene HomeStrong-Angebote werden als solche bezeichnet. Gesetzliche Pflichten des Plattformbetreibers bleiben unberührt. Die Netzwerkteilnahme ist kein Empfehlungs-/Prämienprogramm und erzeugt keine EMS-Kundenrechte.

5. Angebote, Preise und Buchung

Öffentlich angeboten werden nur freigegebene Leistungsfassungen mit konkretem Umfang, Dauer, Einsatzgebiet und tatsächlichem Preis. Gegenüber Verbrauchern sind vollständige Gesamtpreise und gegebenenfalls erforderliche Steuer-/Zusatzkostenhinweise vor der verbindlichen Bestellung anzugeben. Fehlende Angaben werden nicht als kostenlos oder steuerfrei ergänzt. Der selbstständige Anbieter verantwortet die für sein konkretes Angebot erforderlichen Geschäfts- und Vertragsinformationen. Eine Anfrage wird erst durch ausdrückliche Zusage im beschriebenen Buchungsablauf verbindlich. Bis dahin sind Verfügbarkeiten, Reservierung und Anfrage unterscheidbar. Angebotsänderungen verändern bestätigte Vorgänge nicht rückwirkend.

6. Verfügbarkeit und Durchführung

Der Anbieter hält Zeiten, Serien, Pausen-/Fahrtpuffer und ausführende Personen aktuell. Er darf keine Kapazität anbieten, die er tatsächlich nicht erfüllen kann. Die jeweils angezeigten technischen Sicherheitsgrenzen dienen zuverlässiger Verarbeitung; sie sind keine Zusage eines kostenpflichtigen Tarifs. Eine lokale oder noch nicht bestätigte Offlineänderung ist keine veröffentlichte Verfügbarkeit. Zusagen, Rückfragen, Umbuchungen und begründete Absagen sind am zugehörigen Vorgang zu bearbeiten. Ausgefallene oder nachweislich nicht erbrachte Leistungen werden nicht als erbracht abgerechnet. Das Netzwerk erzeugt keine automatische Storno-, Vermittlungs- oder Buchungsgebühr. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

7. Zwölf kostenlose Kalendermonate

Bei neu vorgemerkten Anbietern dieser Aufnahme beginnen die zwölf kostenlosen Kalendermonate mit der erstmaligen gültigen öffentlichen Veröffentlichung des Angebots in der gestarteten Kundensuche. Bewerbung, Prüfung und persönliche Anbieterportal-Einrichtung allein starten die Frist noch nicht. Beginn und kalendermäßiges Ende werden im Portal ausgewiesen. Änderungen, Nachreichung, Pause oder erneute Freigabe starten keinen neuen Zeitraum. Für bereits zuvor aktivierte Anbieter bleiben individuell zugesagte Fristen und bestehende frühere Aktivierungsdaten erhalten; sie werden durch diese Fassung nicht verkürzt. Während der zugesagten Phase erhebt HomeStrong-Dienstleistungen keine Teilnahme- oder Buchungsprovision. Die Vergütung eigener Dienstleistungen gegenüber Kunden ist davon getrennt. Bereits ausdrücklich individuell zugesagte günstigere oder längere Rechte werden nicht rückwirkend verkürzt.

8. Zeit nach der kostenlosen Phase

Eine spätere feste monatliche Teilnahmegebühr ist vorgesehen, ihr Betrag und Leistungsumfang sind derzeit nicht verbindlich festgelegt. Insbesondere sind 29 Euro kein durch diese Bedingungen bestellter Tarif. Es gibt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung, Lastschrift, Rechnung oder rückwirkende Belastung. Vor aktiver kostenpflichtiger Fortführung ist ein konkretes gesondertes Angebot mit Preis, Umfang, Laufzeit und erforderlicher Zustimmung nötig. Bis zur Klärung wird der Fortführungsstatus als offen angezeigt; neue Veröffentlichungen können zurückgehalten werden. Bereits verbindliche Buchungen und notwendige Abwicklungs-/Beschwerdewege bleiben erhalten.

9. Freiwillige HomeStrong-IT-Leistungen

Medien, individuelle Seiten, Websitepflege, SEO und Anzeigenbetreuung können freiwillig angefragt werden. Eine gespeicherte Anfrage ist kein Auftrag, kein Zahlungsversprechen und kein Kampagnenstart. Netzwerkteilnahme und Aufnahmeprüfung hängen nicht vom Einkauf solcher Leistungen ab. Dienstleistung und Anzeigenbudget werden gesondert vereinbart. Ohne ausdrücklichen zusätzlichen Auftrag werden weder Anzeigen gestartet noch Inhalte kostenpflichtig generiert. Es gibt keine Garantie für Klicks, Umsatz, Kunden oder Buchungen.

10. Sichtbarkeit und Ranking

Zunächst werden nur passende freigegebene Leistungen mit gültigem Einsatzgebiet und verfügbarer Zeit berücksichtigt. Die aktuelle Standardsortierung gewichtet die räumliche Nähe; gleichrangige Treffer werden anhand der im Suchhinweis beschriebenen Zeit-/Stabilitätskriterien geordnet. Ein persönlicher Anbieterlink filtert zunächst auf diesen Anbieter; Besucher können bewusst zur Gesamtsuche wechseln. Es werden keine nicht vorhandenen Anbieter als Marktvergleich aufgenommen. Bezahlung freiwilliger IT-Leistungen beeinflusst die normale Suche nicht. Öffentliche Werbeplatzierungen oder abweichende bezahlte Rankings werden durch diese Bedingungen nicht aktiviert. HomeStrong EMS ist ein eigenes Angebot des Betreibers, wird entsprechend gekennzeichnet und bleibt auf tatsächlich aktive Lizenzgebiete und freigegebene Verfügbarkeiten beschränkt. Fremde Anbieter haben davon unabhängige eigene Gebiete.

11. Inhalte und Nutzungsrecht

Der Anbieter darf nur eigene oder rechtmäßig nutzbare Inhalte einstellen und bestätigt seine Berechtigung insbesondere für Logo, Fotos, Texte und Mitarbeitendenangaben. Er räumt HomeStrong-Dienstleistungen ein einfaches, auf Betrieb, Darstellung, technische Verarbeitung und Bewerbung seines konkreten Netzwerkangebots beschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der Veröffentlichung ein. Keine pauschale Übertragung sämtlicher Rechte. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere externe Kampagnen, benötigt einen eigenen Auftrag beziehungsweise eine erforderliche Einwilligung. Verboten sind rechtswidrige, irreführende, diskriminierende oder fremde Rechte verletzende Inhalte sowie das Einstellen unnötiger Gesundheits-/Privatdaten.

12. Konten, Daten und Zugriff

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; vermuteter Missbrauch ist zu melden. Anbieter sehen nur berechtigte eigene Anfragen, Angebote, Kalender und die für ihre Leistung nötigen Kundendaten. Sie sind für eigene Leistungserbringung regelmäßig selbst datenschutzrechtlich verantwortlich und müssen erhaltene Daten zweckgebunden verarbeiten. Nach Ende der Teilnahme kann eine Auskunft beziehungsweise ein Export eigener, rechtlich zugänglicher Vertragsdaten angefordert werden. Fremde Kundendaten, Zentralkommentare oder Rechte Dritter werden dadurch nicht pauschal zugänglich. Die Datenschutzhinweise beschreiben Zwecke, Empfänger und Speichergrenzen.

13. Rückmeldungen und Qualitätsklärung

Durchführungsmeldungen von Kunde und Anbieter werden getrennt behandelt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Widerspruch, Beschwerde oder kritische Bewertung können einen geschützten Qualitätsvorgang auslösen. Die Bearbeitung erfolgt sachlich und mit Gelegenheit zur Stellungnahme. Interne Sterne sind keine öffentlichen Bewertungen. Keine automatische Schuldzuweisung, Vertragsstrafe, Zahlung oder Sanktion allein aufgrund eines Algorithmus oder einzelner Bewertung.

14. Einschränkung, Beschwerde und Beendigung

Bei konkreten Rechts-/Sicherheitsverstößen, unzutreffenden Nachweisen oder nicht erfüllbaren Angeboten darf die erforderliche Veröffentlichung oder der betroffene Zugang verhältnismäßig eingeschränkt werden. Der Anbieter erhält grundsätzlich vor oder mit Wirksamwerden eine nachvollziehbare Begründung auf dauerhaft speicherbarem Weg und eine Möglichkeit zur Klärung über app@homestrong-ems.de. Gesetzliche Ausnahmen, etwa verbotene Offenlegung, bleiben vorbehalten. Eine ordentliche vollständige Beendigung durch HomeStrong-Dienstleistungen wird mit mindestens 30 Tagen Vorlauf begründet angekündigt; zwingende gesetzliche/behördliche Gründe, zulässige außerordentliche Beendigung und nachweislich wiederholte Verstöße bleiben vorbehalten. Anbieter können ihre Teilnahme ohne Kündigungsentgelt beenden; bestätigte Vorgänge sind geordnet abzuwickeln. Unstreitig berechtigte Wiederherstellung erfolgt ohne unangemessene Verzögerung.

15. Änderungen und Haftung

Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden im Voraus auf dauerhaft speicherbarem Weg mitgeteilt, grundsätzlich mindestens 15 Tage und bei erforderlicher technischer/geschäftlicher Anpassung angemessen länger. Zwingende gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten. Eine neue Entgeltpflicht entsteht dadurch nie ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und sonstige zwingende Haftung haftet HomeStrong-Dienstleistungen unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verantwortung für eigene Plattformpflichten wird nicht pauschal ausgeschlossen. Deutsches Recht gilt, soweit zwingendes vorrangiges Recht nichts anderes bestimmt; eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung wird hier nicht aufgezwungen.

Technisch unterstützte Anfragewege und getrennte Zusatzleistungen

Die freigegebenen Waren-, Miet-, Liefer- und Abholangebote gehören zum Netzwerk. Eine technische Kategorie allein ersetzt jedoch keine Prüfung des konkreten Angebots und hebt die ausdrücklichen Ausschlüsse in Abschnitt 3 nicht auf. Produkt- und Mietinteressen werden im vorhandenen Umfang als Kontaktanfragen bearbeitet; es besteht keine automatische Shopbestellung, Bestands-/Mietzeitraumprüfung oder Zahlung. Liefer- und Abholbedingungen werden beim jeweiligen Anbieter geklärt. Landingpage, Werbung und individuelle Betriebssoftware sind freiwillige, separat zu vereinbarende Leistungen und keine Aufnahmebedingung. Bestehende individuelle Zusagen bleiben erhalten.